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Wichtige Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und zu unserer Meldestelle

Sehr geehrte Partnerinnen und Partner,

wir möchten Sie hiermit in Kürze über das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und unsere bei einem externen Dienstleister eingerichtete Meldestelle informieren. Das Gesetz zielt darauf ab, Personen, die Hinweise geben, zu schützen und ermöglicht die vertrauliche Meldung von Unregelmäßigkeiten oder gesetzeswidrigem Verhalten in unserem Unternehmen.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass Personen, die in gutem Glauben Verstöße z. B. gegen Gesetze oder ethische Standards melden, vor Repressalien geschützt sind. Das Gesetz schützt Hinweisgeber vor arbeitsrechtlichen und anderen negativen Konsequenzen.

Warum ist das wichtig für uns?

Als Unternehmen legen wir großen Wert auf Integrität, Ethik und die Einhaltung von Gesetzen. Das Hinweisgeberschutzgesetz stärkt unsere Bemühungen, eine offene Kommunikationskultur zu fördern und sicherzustellen, dass mögliche Verstöße transparent und angemessen behandelt werden. Die Meldestelle ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Bemühungen, eine transparente und ethische Arbeitsumgebung zu schaffen. Sie ermöglicht es uns, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren, um die Integrität unseres Unternehmens zu wahren.

Unsere Meldestelle für Hinweise

Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder andere in geschäftlicher Beziehung zu unserem Unternehmen stehende Personen einen sicheren Kanal für die Meldung von Bedenken und Verstößen haben und um eine höchstmögliche Vertraulichkeit und – auf Wunsch – Anonymität gewährleisten zu können, haben wir eine Meldestelle bei einem externen Dienstleister eingerichtet. Dieser ist darauf spezialisiert, Vertraulichkeit und Anonymität bei der Bearbeitung von Hinweisen zu gewährleisten. Die Meldestelle bietet eine sichere Plattform, um ethische Bedenken, gesetzeswidriges Verhalten oder mögliche Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien zu melden.

Sie können die Meldestelle auf folgende Weise erreichen:

Carsten Landwehr Consulting
HinSchG-Meldung
Bakumer Str. 27
49324 Melle

Was können Sie melden?

Sie können jegliche Bedenken oder Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften, Unternehmensrichtlinien oder ethische Standards melden. Ihre Meldungen tragen dazu bei, die Integrität und den Ruf unseres Unternehmens zu schützen.

Ihre Rolle:

Wir ermutigen Sie, die Meldestelle zu nutzen, wenn Sie Bedenken haben oder Verstöße beobachten. Ihre Meldungen sind entscheidend für den Schutz unserer Werte und die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien.

Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit und Ihre Aufmerksamkeit für diese wichtige Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Gunnar Reuter
Geschäftsführer

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